Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten, die im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung entstehen, orientieren sich bei gesetzlich versicherten Patient:innen am einheitlichen Bemesseungsmaßstab (EBM) und werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel vollumfänglich übernommen. Bei privater Versicherung orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), welche Sie hier einsehen können. 

Ob und in welchem Ausmaß Ihre (private) Versicherung oder Ihr Kostenträger für die Therpie aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unten finden Sie genauere Informationen für Ihren jeweiligen Versicherungsstatus. Sollten nach der Lektüre noch Fragen offen blieben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.


Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten der Psychotherapie in der Regel vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie für den ersten Termin Ihre Versichertenkarte mitbringen und diese dann während der laufenden Behandlung quartalsweise einlesen lassen

In der Regel beginnt eine Psychotherapie mit ein bis zwei Sprechstunden, gefolgt von fünf probatorischen Sitzungen, welche dem Kennenlernen, der Diagnostik und dem Konkretisieren von Therapiezielen dienen. Die sich daran anschließende Behandlung muss dann von Ihrem/Ihrer Therapeut:in und Ihnen bei der Krankenkasse beantragt werden. Hier ist die Beantragung einer Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (60 Sitzungen) möglich. In Ausnahmefällen können Langzeittherapien auch auf 80-100 Sitzungen verlängert werden, wenn dies notwenig und sinnvoll erscheint.

Da Psychotherapien von Ihrer aktuellen Krankenkasse bewilligt werden, sind sie an diese gekoppelt. Das heißt: sollten Sie die Versicherung wechseln, teilen Sie dies Ihrem/Ihrer Therapeut:in umgehend mit, da dann ein erneuter Antrag gestellt werden muss. 

Falls Sie in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante Psychotherapie gemacht haben, muss der Antrag auf Psychotherapie gut begründet sein. Falls Sie gerade erst eine Therapie bei einem/einer anderen Therapeut:in abgeschlossen haben oder diese noch nicht lange her ist, kommunizieren sie dies frühzeitig mit Ihrer/Ihrem neuen Therapeut:in. 



Ob und in welchem Ausmaß Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, hängt von Ihrem ganz individuellen Tarif ab. Einige Krankenkassen zahlen die Psychotherapie in unbegrenztem Umfang, andere nur eine bestimmte Anzahl an Sitzungen im Jahr oder nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten, wieder andere leiten zunächst ein Gutachter:innenverfahren ein, um zu prüfen, ob die Therapie tatsächlich notwendig ist. Klären Sie daher bitte vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten Ihrer Therapie erstattet werden, um unschöne Überraschungen zu vermeiden. Sollten Sie hierfür weitere Informationen von ihrem/ihrer Therapeut:in benötigen, werden Ihnen diese auf Anfrage natürlich zur Verfügung gestellt.



Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die meisten Beihilfestellen erstatten problemlos die Kosten für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Sollten mehr als 24 Sitzungen notwendig sein, wird Ihr:e Therapeut:in mit Ihnen zusammen einen Antrag im Gutachter:innenverfahren stellen. D.h., dass Ihr:e Therapeut:in einen Bericht verfasst, aus welchem hervorgeht, warum mehr als 24 Therapiesitzungen notwendig sind, welche Diagnosen vorliegen und welche therapeutischen Maßnahmen geplant sind. Dieser wird von einem/einer unabhängigen Gutachter:in geprüft. Auf die Weise können auch Langzeittherapien mit bis zu 60 Sitzungen (in Ausnahmefällen sogar 80-100 Sitzungen) von der Beihilfe erstattet werden. 



Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kosten für eine Therapie oder Beratung auch selbst zu übernehmen. Die Höhe der Kosten orientiert sich auch in diesem Fall an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Diese können Sie hier einsehen: GOP.