Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten, die im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung entstehen, orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), welche Sie hier einsehen können. 

Ob und in welchem Ausmaß Ihre Versicherung oder Ihr Kostenträger hierfür aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unten finden Sie genauere Informationen für Ihren jeweiligen Versicherungsstatus. Sollten nach der Lektüre noch Fragen offen blieben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


Da es sich bei unserer Praxis um eine Privatpraxis für Psychotherapie handelt, übernimmt die GKV die Kosten der Sitzungen im Regelfall nicht. Falls Sie jedoch zeitnah keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung finden, kann eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.

 

Das heißt: nach der 5. Probatorischen Sitzung stellen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeut*in einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Dieser wird von einem/einer unabhängigen Gutachter*in geprüft. Nach einigen Wochen erhalten Sie dann das Ergebnis der Beurteilung. Falls dieses positiv ausfällt, können Sie die Rechnungen für die psychotherapeutischen Sitzungen nachträglich bei der Krankenkasse einreichen und bekommen sie erstattet. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, können Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeut*in Einspruch einlegen. In der Regel verfasst Ihr*e Therapeut*in dann eine Stellungnahme zu der Begründung der Ablehnung.

 

Wichtig: Das bedeutet, dass Sie – solange ihre GKV das Kostenerstattungsverfahren nicht genehmigt hat – die Kosten für die Sitzungen und das Erstellen des Antrages und ggf. der Stellungnahme selbst zahlen müssen, d.h. Sie gehen in Vorkasse. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die probatorischen Sitzungen und die Antragsstellung, wenn Sie nachweisen, dass Sie zeitnah keine Therapie in einer Praxis mit Kassenzulassung beginnen können. Informieren Sie sich daher vor dem ersten Termin bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung zusenden. Nach aktuellem Stand werden knapp 50% der Anträge auf Kostenerstattung beim ersten Antrag abgelehnt. Und auch nach einem Widerspruch gegen die Ablehnung werden einige Kostenerstattungen nicht bewilligt. Es kann also passieren, dass die Kosten nicht von der GKV übernommen werden. Informieren Sie sich daher vorab, ob Sie im Zweifelsfall auch in der Lage sind, die Kosten selbst zu zahlen und dieses Risiko eingehen wollen. Eine Tabelle mit allen Kosten finden Sie hier: GOP. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, zögern Sie nicht anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. 



Ob und in welchem Ausmaß Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, hängt von Ihrem ganz individuellen Tarif ab. Einige Krankenkassen zahlen die Psychotherapie in unbegrenztem Umfang, andere nur eine bestimmte Anzahl an Sitzungen im Jahr oder nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten, wieder andere leiten zunächst ein Gutachter*innenverfahren ein, um zu prüfen, ob die Therapie tatsächlich notwendig ist. Klären Sie daher bitte vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten Ihrer Therapie erstattet werden, um unschöne Überraschungen zu vermeiden. Sollten Sie hierfür weitere Informationen von ihrem/ihrer Therapeut*in benötigen, werden Ihnen diese auf Anfrage natürlich zur Verfügung gestellt.



Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die meisten Beihilfestellen erstatten problemlos die Kosten für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Sollten mehr als 24 Sitzungen notwendig sein, wird Ihr*e Therapeut*in mit Ihnen zusammen einen Antrag im Gutachter*innenverfahren stellen. D.h., dass Ihr*e Therapeut*in einen Bericht verfasst, aus welchem hervorgeht, warum mehr als 24 Therapiesitzungen notwendig sind, welche Diagnosen vorliegen und welche therapeutischen Maßnahmen geplant sind. Dieser wird von einem/einer unabhängigen Gutachter*in geprüft. Auf die Weise können auch Langzeittherapien mit bis zu 60 Sitzungen (in Ausnahmefällen sogar 80-100 Sitzungen) von der Beihilfe erstattet werden. 



Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kosten für eine Therapie oder Beratung auch selbst zu übernehmen. Die Höhe der Kosten orientiert sich auch in diesem Fall an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Diese können Sie hier einsehen: GOP.